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← Wissen & Ratgeber Ratgeber · 18.10.2026

EU AI Act für KMU in Österreich: Was seit 2. August 2026 gilt

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act, und die Behörden können Verstöße ahnden. Die strengen Hochrisiko-Regeln wurden dagegen auf Dezember 2027 verschoben. Für die meisten Familienbetriebe und KMU heißt das: Mitarbeiter schulen, KI-Einsatz kennzeichnen, Überblick behalten.

Von Daniel Lamplmayr, Geschäftsführer FRAME Tec GmbH, Leonding

Claude-Code-Fenster vor einem Firmen-Cockpit
KI-Kompetenz aufbauen: praxisnahes Training am eigenen Werkzeug

Die Fristen auf einen Blick

Seit / abWas giltBetrifft KMU?
1. August 2024AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) in Kraft–
2. Februar 2025Verbotene KI-Praktiken; Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeiter (Art. 4)Ja, jeder Betrieb, der KI einsetzt
2. August 2025Regeln für Anbieter großer KI-Modelle (z. B. Sprachmodelle)Kaum – betrifft Modell-Anbieter
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50), Strafen und behördliche DurchsetzungJa, z. B. Chatbots und KI-Inhalte
2. Dezember 2027Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Kreditwürdigkeit) – verschobenNur bei solchen Anwendungen
2. August 2028Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I, z. B. Maschinen) – verschobenHersteller solcher Produkte

Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen kommt aus dem „Digital Omnibus“: Das EU-Parlament hat ihn am 16. Juni 2026 beschlossen, der Rat am 29. Juni 2026. Die Pflichten, die bereits gelten – KI-Kompetenz und die Verbote – bleiben unverändert.

1. KI-Kompetenz: Gilt schon seit Februar 2025

Artikel 4 verlangt, dass Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Das gilt auch für den Kleinbetrieb, der ChatGPT für Angebote oder E-Mails verwendet. Ein bestimmtes Zertifikat schreibt der AI Act nicht vor – sinnvoll ist eine praxisnahe Schulung, die zu Ihren Werkzeugen passt, und eine kurze Dokumentation, wer wann geschult wurde.

2. Transparenz: Seit 2. August 2026

Nach Artikel 50 müssen Menschen erkennen können, wenn sie mit einer KI sprechen – etwa mit einem Chatbot auf Ihrer Website. Mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirken („Deepfakes“), sind zu kennzeichnen, ebenso KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

3. Strafen: Für KMU gilt der niedrigere Betrag

Die Höchststrafen reichen bis 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken und bis 15 Millionen Euro oder 3 % bei anderen Pflichtverletzungen. Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. Ansprechpartner in Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR.

Checkliste für Ihren Betrieb

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Team – auch „nebenbei“ (ChatGPT, Übersetzer, Bildgeneratoren)?
  2. Schulen und dokumentieren: Wer nutzt KI wofür, und wurde dazu geschult? Ein einfaches Protokoll reicht für den Anfang.
  3. Kennzeichnen: Chatbot auf der Website als KI ausweisen, KI-erzeugte Bilder und Videos kennzeichnen.
  4. Hochrisiko prüfen: Setzen Sie KI bei Bewerbungen, Leistungsbewertung oder Kreditentscheidungen ein? Dann jetzt vorbereiten – die Frist läuft bis Dezember 2027.
  5. Regeln festlegen: Welche Daten dürfen in welche KI? Kundendaten und Betriebsgeheimnisse gehören nicht in frei zugängliche Werkzeuge.

Für die Schulung Ihres Teams bieten wir ein praxisnahes KI-Training an; Weiterbildungen können über den FFG Skills Scheck gefördert werden (Förderübersicht).

Häufige Fragen

Muss mein Kleinbetrieb den AI Act beachten, wenn wir nur ChatGPT nutzen?

Ja, zumindest die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4): Wer KI im Betrieb einsetzt, muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter ausreichend damit umgehen können. Hochrisiko-Pflichten betreffen Sie nur bei bestimmten Anwendungen wie der Personalauswahl.

Wurde der AI Act verschoben?

Nur teilweise. Verschoben wurden die Hochrisiko-Regeln: auf 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I). Die Transparenzpflichten gelten wie geplant seit 2. August 2026, KI-Kompetenz und Verbote schon seit 2. Februar 2025.

Wer ist in Österreich zuständig?

Erste Anlaufstelle für Unternehmen ist die KI-Servicestelle der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Für Rechtsfragen hilft auch der Rechtsservice Ihrer Wirtschaftskammer.

Quellen

  • EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) ↗
  • RTR: KI-Servicestelle ↗
  • WKO: AI Act – Informationen für Unternehmen ↗
  • r.at: Digital Omnibus – was am 2.8.2026 gilt ↗

Stand 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; keine Rechts- oder Förderberatung. Bitte prüfen Sie vor Entscheidungen die aktuelle Fassung bei der jeweiligen Stelle.

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